5. Südharz-Symposium 11./12. Oktober 2002 in Bad Sachsa

 
Thematische Zielstellung und Beteiligte an EU- geförderten Reisewegen und dessen Übertragbarkeit auf die Region

Vortrag von Evelyn Tricot
 

[Anstelle des nicht mitgeschriebenen Wortbeitrages nebst Powerpointpräsentation der Referentin wird hier aus der Internetseite des Vereines Ciste der deutschsprachige Wortlaut wiedergegeben] 

Das Projekt Ciste

Einführung
Das Projekt Ciste ist ein europäisches Projekt, das im Rahmen des Artikels 10 des EFRE N°239 ausgewählt wurde; ein Projekt der interregionalen Kooperation zur Wirtschaftsentwicklung im kulturellen Kontext, das von der Europäischen Kommission und den beteiligten Regionen mitfinanziert wird. Die europäische, kulturelle und touristische Datenbank, ermöglicht einen direkten Zugriff auf die indizierten Orte, nach Ortschaft, Typ und/oder Thema und einen Zugriff auf die europäischen Reisewege, nach Ortschaft, Typ und/oder Thema.
 

"Kulturelle und touristische Reisewege Europas"
Die Begegnung mit einer Kultur muss nicht nur ein intellektuelles Unternehmen sein, welches sich ein elitäres Wissen aneignet. Die kulturellen Ambitionen eines jeden sollten heutzutage in der emotionellen Wiederentdeckung unserer kollektiven Erinnerung und unserer täglichen Wirklichkeit bestehen, so dass die kulturellen Unterschiede befruchtend wirken und somit die eigenen Werte besser erkannt werden können. Neugierde würde dadurch zur Quelle intellektueller Entwicklung.

Damit sich ein derartiges Unternehmen verwirklichen kann, bedarf es einer echten Politik der Sensibilisierung auf historische, wissenschaftliche, architektonische, künstlerische, soziale und geographische Werte, die es ermöglichen, die Kultur der Einbildungskraft, der Gefühlsebene, dem Wissen und dem Freizeitvergnügen zur Verfügung zu stellen.

Auf dieser Basis kann das Projekt CISTE für die einzelnen Reiseziele, d.h. die verschiedenen Partner, seien es die lokalen Vereine oder die teilnehmenden Regionen, motivierend und aktivierend wirken. Denn dieses Projekt fördert eine kollektive Besinnung auf die eigene Identität, welche die Ressourcen mobilisiert, die das kulturelle und touristische Bild bereichern können.Außer der Beschreibung des Kulturgutes der verschiedenen Bevölkerungen kann das Network CISTE touristische und kulturelle Impulse geben, welche die Erneuerung der Selbstdarstellung eines jeden einzelnen Reisezieles herbeiführen.

Diese Politik der Öffnung gegenüber verschiedenen Völkern und verschiedenen Zielen fordert, dass sich der Reiseort in seinem Innern – innerhalb einer Dynamik des Austausches, der Begegnung und Entdeckung - den geeigneten Rahmen für den Empfang, die Unterhaltung und die Freizeitgestaltung der Gäste gibt. Das Netzwerk Ciste soll konstruktiv wirken, d.h. den Orten und Anlagen die Möglichkeit bieten, ihr Angebot an einer Qualitätsnorm zu orientieren, damit ihr Kulturträger zu einem Produkt innerhalb eines Ganzen wird, das man Reiseweg nennt. Dieses Ganze weist sinnbildlich auf eine Identität der Region, die dadurch entdeckt werden kann. Die Vernetzung der Touristischen und Kulturellen Reisewege Europas wird sich der Neuen Technologien bedienen, um den Orten einen vielsprachigen Träger zu bieten, der sie innerhalb eines europäischen Rahmens mit internationalem Ausblick fördert.

Schaffung der Voraussetzungen und Verwirklichung der Förderung und Hervorhebung regionalen Kulturgutes und Know –How durch ein besonderes Datenaustauschnetz. Das Projekt setzt sich das Ziel, die thematischen Identitäten der verschiedenen Regionen Europas auf dem aktuellen Tourismusmarkt zu behaupten. Zu diesem Zweck werden Orte miteinander verbunden, die um ein gemeinsames Thema gruppiert – organisiert – eingerichtet und juristisch konstituiert sind und eine Regionalidentität repräsentieren. Erst dann entsprechen sie den Aufnahmebedingungen des Netzes.

Ein spezialisiertes Netzwerk für...
Die Vielfalt des heutigen Freizeitangebots wirkt oft eher hindernd, wenn es an die Wahl geht. Ein spezialisiertes Netzwerk, das unter einem gemeinsamen Markenzeichen eine Vielfalt von Produkten vereint, kann bei der Wahl des Reisezieles und der Organisation des Aufenhaltes eine wertvolle Hilfe leisten.
... europäische und außereuropäische Kunden...
seien es Spezialisten oder Liebhaber, Reisende oder Freizeitsuchende...
Mit dem Wunsch eine vielfältige Kundschaft zu befriedigen, möchte das Netzwerk eine Qualitätsreferenz darstellen.
...die Reisewege und Orte...
Vernetzt, mit einem zentralen Server verbunden, wird die Datenverwaltung regional und zentralisiert und der Zugang regional, für jeden Reiseweg und für die Verbände der Teilnehmer strukturiert.
...und die Fachleute des Fremdenverkehrs.
Markenzeichen für die Qualität der Produkte, den raschen Zugriff (Netzwerk) und Auswahl (EDV-Programme in reeller Zeit), benutzerfreundlich (leichter Zugriff), innovativ (eine persönliche Zusammenstellung vonseiten des Kunden), Pauschalangebote, die in den Reisekatalog aufgenommen werden können...
Ein komplettes Netz, das durch die datentechnischen (Internet, Minitel und Fax), telefonischen aber auch traditionellen Kommunikationsmittel erreichbar und benutzt werden kann.
Eine internationale, kulturelle und touristische Datenbank
Ausgehend von einer Datenverwaltung, welche dem Kunden erlaubt, seinen eigenen Reiseplan zusammenzustellen , werden die touristischen und kulturellen Inhalte spielerisch, praktisch, bildlich - also sehr benutzerfreudlich dargestellt.
Ein direkter Zugriff auf die Mitgliedsorte,
Ein direkter Zugriff auf die Reisewege.

Eine gemeinsame und funktionelle Datenbank für die Gesamtorganisation:

  • persönliche Komposition durch den Kunden
  • Pauschalangebote (die auf dem Netzwerk präsentiert werden).
Vielsprachig: englisch, spanisch, französisch, italienisch und deutsch.

Verschiedene Wirkungskreise:

  • Das lokale Netzwerk: der Reiseweg

  • Er kann den Informationsanfragen und Buchungswünschen nachkommen, um die Daten der Mitgliedsorte und Produkte zu verwalten. Ziel: verwalten und entwickeln.
  • Das regionale Netzwerk: die Reisewege innerhalb einer Region

  • Das regionale Angebot thematischer Reisewege. Ziel: Vertrieb des regionalen Angebots.
  • Das europäische Netzwerk: die Gesamtheit der teilnehmenden Reisewege:
Eine Organisation, welche das europäische Reisewegangebot koordiniert, fördert, entwickelt, anbietet und zusammenbringt.

Der Verein Ciste e.V. ist ein unter dem Gesetz 1901 des französischen Rechts gegründeter Verein, der keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt und dem Vereinsgesetz von 1901 unterliegt. Der Verein ist öffentlich eingetragen seit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 14. August 1996. Die Mitgliederversammlung vom 8. März 1997 hat die Satzung unter dem Vorsitz von Herrn Bernard Vessiere, Regionalrat des Bezirks Puy de Dôme, Frankreich, in Clermont-Ferrand verabschiedet. Die Satzung kann heute bei der Préfecture de Castres eingesehen werden.

Hauptziel des Vereins ist : "Die Entwicklung des kulturellen Tourismus in Europa anhand thematischer Kultur-Reisewege". Der Verein wurde gegründet, um das Projekt CISTE "Touristische und Kulturelle Reisewege Europas" zu verwirklichen, welches innerhalb des Artikel 10 des EFRE der Europäischen Kommission gefördert wird. Er möchte einem breiten Publikum unentgeltlich ein Informations-, Reservierungs-, und Buchungsservice für qualifizierte Reisewege anbieten.

Gegenwärtiger Stand: Die ersten Reisewege, die sich der Qualifizierungsvorgang unterzogen haben, werden gegenwärtig in das Netzwerk aufgenommen.
Während dieser ersten Arbeitsphase sind 250 kulturelle Orte identifiziert worden, welche den Qualifizierungsvorgang durchlaufen. 170 teilhabende Orte (Fremdenverkehrsbüros) und Dienstleistungsorte (Restaurants, usw.) werden integriert. Eine innere Ordnung, bzw. das Pflichtenheft der "Touristischen und Kulturellen Reisewege Europas" legt die Qualifizierungsbedingungen für die Orte und Reisewege fest. Es wurde von der letzten Mitgliederversammlung im Monat September in Irland verabschiedet.

Der Verein ist zwar nach französischem Recht strukturiert, sein Vorstand und seine Mitglieder sind sich jedoch europäisch. Er ist kollegial geordnet und vereint 4 Mitgliedergruppen:

  • Die aktiven Mitglieder : Es handelt sich um die Vereine der thematischen Kultur-Reisewege.
  • Die rechtlichen Mitglieder: Es handelt sich um allgemeine Genossenschaften und Institutionen, welche den Verein finanzieren.
  • Die teilhabenden Mitglieder: die Bezirks- und oder regionalen, lokalen, oder nationalen Tourismusverbände, die ihre technische Beihilfe leisten, um die Kultur dank thematischer Kultur-Reisewege hervorzuheben und zu verbreiten.
  • Die teilnehmenden Mitglieder: Es wird sich um Dienstleistungsservice einzelne Reklameträger oder Handelnde anderer Aktivitäten und Produktionen handeln, welche die Interessen des Vereins fördern wollen.
Jede Mitgliedergruppe wird innerhalb des Vereinsausschusses durch ein Mitglied pro europäischer Region vertreten. Die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstandes sind:

Präsident oder 1. Vorsitzender: Herr Giacalone Nicola, Vizepräsident der Regionalprovinz Trapani, Region Sizilien, Italien.

Vizepräsident oder 2. Vorsitzender: Herr Juan Sanchez Garcia, Bürgermeister der Gemeinde Casarès in Südspanien, Region Malaga..

Schriftführer: oder 3 Vorsitzender. Mrs Rosario Loring Vice-adjoint der Bürgermeister der Gemeinde Casarès in Südspanien, Région Malaga

Die Sammlung von Reisewegen und Orten, genügt strengen Auswahlkriterien. Sie umfaßt vier Ortskategorien:
  1. Kulturelle Orte: Es sind die "Kulturgut" Orte, die an der Auslegung des Themas teilnehmen: Kirchen, Schlösser, landschaftliche Orte...
  2. Strukturelle Orte: Sie nehmen an der animation des Themas teil: Museen, Festivals, Ereignisse, oder Werkstätten, Produktionsstätte, Ausstellungen...
  3. Dienstleistungsorte: Hotels, Restaurants, Freizeitzentren...
  4. Angeschlossene Orte: Fremdenverkehrsbüros, Informationsstellen und/oder Verkaufsstellen des Netzwerkes Ciste. Die ersten beiden Kategorien können entweder thematische Orte des Reiseweges oder nur an ihn angeschlossene Orte sein. Die beiden letzten Kategorien können immer nur angeschlossene Orte sein. Ein thematischer Ort ist Mitglied des Reiseweges und stellt eine verzeichnete Etappe dar, die den Vorschriften des Pflichtenheftes der Touristischen und Kulturellen Reisewege Europas genügt. Die angeschlossenen Orte sind Sehenswürdigkeiten, die nicht weit vom Reiseweg entfernt liegen. Sie müssen nicht dem Pflichtenheft entsprechen, müssen jedoch einen Betriebsvertrag mit dem Netzwerk abschliessen. Die Auflagen müssen respektiert werden. Diese Orte werden in die Datenbank itini aufgenommen. Das Gleichgewicht zwischen diesen verschiedenen Ortskategorien stellt eine der Aufnahmebedingungen in das Netzwerk dar.
VEREINSSATZUNG CISTE e.V.

Verein nach dem Gesetz 1901 (französisches Recht)

Artikel 1 Es wird zwischen den künftigen Mitgliedern ein Verein mit der vorliegenden Satzung unter dem Gesetz vom 1. Juli 1901 und der Verordnung vom 16. August 1901 gegründet, der die Bezeichnung: Ciste "Touristische und Kulturelle Reisewege Europas" trägt. Der Verein ist auf unbegrenzte Zeitdauer gegründet.

Artikel 2 : Dieser Verein setzt sich die Entwicklung des kulturellen Tourismus in Europa ausgehend von thematischen Reisewegen zum Ziel.

Artikel 3 : Der Sitz des Vereins : Die gegenwärtige Adresse ist : BP 271, F - 81 115 CASTRES CEDEX.

Artikel 4 : Der Verein besteht aus :
Aktiven Mitgliedern: Es handelt sich um die Vereine und Verbände thematischer Reisewege und -strassen.
Rechtlichen Mitgliedern: Die den Verein finanzierenden Verbände und Institutionen.
Teilhabenden Mitgliedern: Die Landes-, Regional und Lokalfremdenverkehrsverbände und –vereine, die ihr technisches Know-how zur Hervorhebung und Verbreitung der Kultur anhand thematischer Reisewege zur Verfügung stellen.
TeilnehmendenMitgliedern: Es wird sich um Dienstleister, einzelne Veranstalter und Inserenten oder jegliche Produktionsstätte handeln, die zur Verwirklichung der Vereinszwecke beitragen wollen. Sont extraits de cette catégorie les sites membres d'itinéraires thématiques. Par ailleurs tous sites rentrant dans la procédure Ciste/Itini jusqu’à la mise en ligne et cela si des financements publics en ont permis la réalisation ne peuvent sursseoir aux obligations de paiement de la cotisation annuelle dûe à Ciste pendant 5 ans. Par défaut l’organisme financeur se devra d’en assurer le paiement. Cette clause sera inscrite dans le cahier des charges. Tout site désirant se retirer devra rembourser les investissements réalisés. »

Artikel 5 : Beitritt.
Der Verein kann frei über die Annahme eines Betrittsantrags entscheiden. Der Vorstand entscheidet jeweils bei seinen Vorstandstreffen über die vorgelegten Anträge.

Artikel 6 : Die Mitglieder.
Aktive Mitglieder sind: Die Reiseweg- oder Reisestraßenvereine, die einen Aufnahmegebühr von: 1000FF ( 152,40 Euros) und einen jährlich von der Generalversammlung festgesetzten Jahresbeitrag entrichten.
Dans le cas où la procédure du qualification et d’entrée en base de données est financée par le public ou par la société ECC directement, l’itinéraire thématique ne pourra surseoir aux obligations de paiement du droit de présence annuel= aux montants des cotisations des membres. Cette clause figurera dans les documents de procédure. L’itinéraire se devra de rembourser les investissements s’il se retire .

Teilhabende Mitglieder sind: Jene Mitglieder, welche die unter Artikel 4 der vorliegenden Satzung genannten Beiträge geleistet haben; sie sind von der Zahlung der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrages befreit.
Teilnehmende Mitglieder sind: Dienstleistungsfirmen oder Einzelpersonen oder Produktionsstätten, die sich verpflichtet haben jährlichen einen von der Generalsammlung bestimmten Jahresbeitrag zu entrichten.
Rechtlichen Mitglieder sind: Körperschaften und Institutionen des öffentlichen Rechts, welche Förderungsgelder zur Verfügung gestellt haben. Die Mitgliedschaft gilt für die Laufzeit der Förderung.
Jeder Beitrag kann gegen Bezahlung einer Mindestsumme zurückgekauft werden. Der Mindestbetrag entspricht zehnmal den Jahresbetrag, wobei der Gesamtbetrag nicht 100 FF (EUR 15.24 ) übersteigen darf. (Der Rückkauf der Beiträge unterliegt den Bestimmungen des Artikels 6-1 des Gesetzes vom 1. Juli 1901, geändert durch das Gesetz n°48-1001 vom 23. Juni 1948 und ist auf 100 FF [EUR 15.24 ] beschränkt).

Artikel 7 : Beendung der Mitgliedschaft.
Die Mitgliedschaft wird beendet durch: 1 Austritt; 2 Tod; 3 Ausschluß: Der Vorstand kann den Ausschluß ein aktives Mitglied bestimmen, falls dieses die Qualitätscharta der Touristischen und Kulturellen Reisewege Europas nicht respektiert. Dem aktiven Mitglied wird der Beschluss durch Eingeschriebenen Brief mitgeteilt und eine Frist eingeräumt während der, er den Mangel beheben kann. Nach Ablauf dieser Frist und in Mangel einer befriedigenden Antwort vonseiten dieses Mitglieds wird der Vorstand den endgültigen Ausschluss verkünden. Derselbe Verein kann erneut die Mitgliedschaft als "Touristischer und Kultureller Reiseweg Europas" erlangen, falls er seine Zulassungsfähigkeit bewiesen hat. Allein die Generalversammlung ist befugt, seine Rehabilitation zu bewirken.
4 Ausschluss wegen schwerer Verletzungen oder Verstöße gegen Vereinspflichten und -ziele.
5 Für alle anderen Mitglieder außer den aktiven Mitgliedern: Die Nichtzahlung des Beitrages oder der Rückzug aus der Teilnahme an den Vereinsarbeiten oder Verlust der Mitgliedseigenschaft wegen Beendung der Funktionen, welche die Aufnahme als Mitglied bestimmt haben.

Artikel 8: Einnahmen.
Die Einnahmen des Vereins umfassen:
1/ Die Aufnahmegebühren und Jahresbeiträge;
2/ Die verschiedenene Förderungsfonds ohne Unterschied der Herkunft;
3/ Alle zur Verwirklichung seiner Ziele nötigen Mittel.

Artikel 9: Der Vorstand.
Der Verein wird von dem Vorstand geleitet, der von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren bestellt wird. Seine Mitglieder sind wiederwählbar. Der Vorstand stellt das Direktorium dar, das mit der Geschäftsführung betraut ist. In jedem Fall kann d. Anzahl der rechtlichen Mitglieder, nicht jene d. anderen Kategorien übersteigen.
Die Zusammenstellung des Vorstandes ist viergeteilt, wie folgt:
- Aktiven Mitgliedern: 1 Vertreter der Reisewege pro Region;
- Teilhabenden Mitgliedern: 1 Vertreter pro Region;
- Rechtlichen Mitgliedern : 1 Vertreter pro Region;
- Teilnehmenden Mitgliedern: 1 Vertreter pro Region.

Artikel 10: Geschäftsführender Ausschuss.
Der Vorstand wählt unter seinen Mitgliedern, durch Geheimwahl, einen Ausschuss für die Dauer von zwei Jahren, der sich zusammensetzt aus:
1 Präsident;
1 oder mehreren Vizepräsidenten;
1 Schatzmeister und falls nötig einem oder mehreren Vize-Schatzmeistern;
1 Sekretär und falls nötig einem Vize-Sekretär.

Die Gesamtheit der Mitglieder des Ausschusses sind es im Namen der Gruppen, die sie vertreten.

Der Ausschuss wird von dem Verein mit den Geschäften zur Verfolgung seiner Ziele betraut. Die mit der Stellung innerhalb des Ausschusses verbundenen Geschäftsbereiche und –Vertretungen sind die folgenden:

Unterschrift der verschiedenen Kreditverwaltungsurkunden: Präsident des Vereins und Schatzmeister.
Schatzmeister : Durchführung der Zahlungsvorgänge und Kontenhaltung.
Aufgabe : Gewähr der guten Nutzung der Fonds. Überprüfung der Konten.
Vizepräsident: Teilnahme an den ausführenden Geschäftshandlungen. Wahrung der allgemeinen Handlungslinie, die innerhalb der Generalversammlung verabschiedet worden sind und Vertretung des Präsidenten im Falle seiner Abwesenheit.
Sekretär: Er hat die Aufgabe, die Verbindung und Koordination zwischen den verschiedenen Reisewegen herzustellen und zu erhalten. Verwaltungsbericht.
Alle Verwaltungshandlungen müssen vom Vorstand für rechtsgültig erklärt und akzeptiert ihm werden. Der bestellte Ausschuss wendet die Entscheidungen des Vorstandes an.

Artikel 11: Die Mitgliederversammlung.
Die allgemeine Mitgliederversammlung umfaßt alle Mitglieder des Vereins. Die Generalversammlung aller Mitglieder wird einmal pro Jahr abgehalten. Der Präsident hat die Befugnis frei oder falls es dringend erscheint, jederzeit eine außergewöhnliche Generalversammlung einzuberufen. Die Einladungen werden von dem Vereinssekretär verschickt. Sie werden von dem Präsidenten gegengezeichnet. Der Präsident sitzt der Versammlung in Beisitze des Ausschusses vor.

Die Tagesordnung ist deutlich festgelegt. Die Einladungsfrist beträgt mindestens 15 Tage vor der Versammlung. Während der Sitzung wird in dem Beratungs- und Beschlußheft ein Protokoll gehalten, das von dem Präsidenten und wenigstens einem Vizepräsidenten unterzeichnet und gegengezeichnet wird. Kein Mitglied der Generalversammlung, welch Aufgabe auch immer es versehen mag, kann für die Ausführung der anvertrauten Funktion eine Vergütung erhalten. Die Sonderaufgaben sowie die eventuelle Erstattung von Ausgaben muss von dem Ausschuss ausdrücklich in Abwesenheit des Betroffenen entschieden werden; es müssen Belege vorgelegt werden, die eine Überprüfung unterzogen werden. Die Versammlung vernimmt den Bericht des Ausschusses und verabschiedet den Jahresabschluß.

Sie stimmt den Haushaltsplan der folgenden Periode ab, verhandelt über die von der Tagesordnung aufgeführten Fragen und sieht, falls nötig, eine Erneuerung des Vorstandes vor. Der jährliche Geschäftsbericht der Generalversammlung wird einmal jährlich an alle Mitglieder verschickt. Alle großen strategischen Leitlinien werden von der Generalversammlung entschieden und sind gleichsam aufgrund der absoluten Mehrheit zu verabschieden. Der Präsident vertritt den Verein in allen bürgerlichen Handlungen. Er ordnet die Ausgaben an. Er kann dem Schatzmeister Vertretungsmacht erteilen. Bei Verhinderung, die der Ausschuss zur Kenntnis genommen hat, kann der Präsident nicht provisorisch ersetzt werden. Falls die Hinderung endgültig ist und der Vorstand dies zur Kenntnis nimmt, wird innerhalb eines Monats eine Vorstandsversammlung einberufen, um einen neuen Präsidenten zu wählen.

Artikel 12: Satzungsänderung
Die Satzung kann von der Generalversammlung auf Anregung der Vorstandsversammlung geändert werden. In diesem Falle werden die Vorschläge auf die Tagesordnung der nächsten Generalversammlung gesetzt. Und allen Mitgliedern wenigstens acht Tage im voraus geschickt. Die Satzung kann nur mit einem Beschluß durch die 2/3 Mehrheit der Stimmen geändert werden.

Artikel 13: Innere Regelung
Der Vorstand kann eine innere Regelung aufstellen und sie von der Generalversammlung verabschieden lassen.

Diese eventuelle Regelung wird verschiedene nicht in dieser Satzung vorgesehene Punkte erörtern, vorzugsweise solche, welche die innere Verwaltung und die Charta der Mitgliedseigenschaften betrifft. Außerdem wird sie die Vertretungsfragen der Mitgliedskategorien innerhalb des Vorstandes regeln.
Le cahier des charges des itinéraires touristiques et culturels européens vaut règlement intérieur.

Artikel 14: Vereinsauflösung
Die Generalversammlung, welche über die Auflösung des Vereins bestimmen soll, wird ausschließlich zu diesem Zweck einberufen, unter den Voraussetzungen des Artikels 9. Die Auflösung muß durch mindestens die Hälfte plus einem der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Die Generalversammlung ernennt einen oder mehrere Liquidatoren zur Abwicklung der Geschäfte und das Vermögen des Vereins wird gemäß Artikel 9 des Gesetzes vom 1. Juli 1901 und der Verordnung vom 16. August 1901 aufgeteilt.

Datum : 24. Septelber 1998 in Castelbar, Co. Mayo (Irland).

Enregistrement préfectu re d’Issoire N°2177 le 2/08/97 Journal officiel N° 3845 du 14 /8/97 N° 874
 

PFLICHTENHEFT der Touristischen und Kulturellen Reisewege Europas

Artikel 1. Allgemeine Verwaltungsbedingungen
Ein Reiseweg, der dies begehrt, kann erst dann in das Netzwerk Ciste aufgenommen werden, wenn seine Bewerbung von dem Vorstand des Vereins Ciste akzeptiert worden ist. Sobald der Reiseweg seine Bewerbung einreicht und diese akzeptiert wird, beginnt das eigentliche Aufnahmeverfahren, dessen Zweck die Erteilung eines Qualitätszeichens ist - wie in dem vorliegenden Pflichtenheft beschrieben. Die Aufnahme des Reiseweges in das Netzwerk wird erst dann gültig, wenn er den Beitrittsbetrag und den von der Generalversammlung des Vereins Ciste beschlossenen Jahresbeitrag entrichtet hat. Eine beidseitige Vereinbarung stellt einen jährlichen Dienstleistungsvertrag dar zwischen dem Verein (durch die Vertreter des Vereins) und dem Reiseweg und den Mitgliedsorten und -anlagen, die ihn konstituieren. Diese müssen den Mindestanforderungen entsprechen, die in dem Pflichtenheft beschrieben sind, und die Maßnahmen verwirklichen, die durch eine vorangehende Prüfung hervorgehoben wurden. Diese Prüfung betrifft den kulturellen Wert und die Profilierung des Ortes auf dem Tourismusmarkt (thematische und kulturelle Definition und Kriterien der Inbetriebnahme). Die Orte und Anlagen verpflichten sich vertraglich innerhalb einer festgelegten Frist diese Auflagen und Mindestanforderungen zu erfüllen. Sollten die Orte und Anlagen nach Ablauf dieses Termins, diesen Auflagen nicht nachgekommen sein und dennoch den Anschluss als qualifizierter thematischer Ort in das Netz erstreben, müssen sie im nachfolgenden Jahr erneut eine Aufnahmebewerbung einreichen. Andererseits kann jeder Mitgliedsort zum thematisch qualifizierten Ort vorrücken, falls er dem Verein Ciste ( BP271 F.81115 Castres Cédex)eine eindeutige Aufnahmebewerbung vorlegt:

Mindestens 40% der Orte eines Reiseweges müssen qualifiziert sein, damit ein Reiseweg die Qualifizierung erhalten kann. Es muss außerdem die Netzwerkcharta respektieren. Die Definition der Produkte des Reiseweges in Zusammenhang mit dem Raum-Zeit-Begriff oder Thema wird im Laufe eine Projektstudie erläutert. Der Aufbau der endgültigen Datenbank umfaßt die Redaktion von Vorstellungstexten und endgültige Wahl der Empfangsbedingungen. Diese letzteren werden in den jährlichen Betriebsvertrag aufgenommen.

Artikel 2. Allgemeine Bestimmungen des Reiseweges

2.1. Thematisches Prinzip

Es handelt sich um einen Reiseweg, d.h. um eine Route, auf der sich Halteorte befinden, die sich an demselben Thema orientieren. Das Thema muss eine Regionale Identität hervortreten lassen, die ein Zusammengehörigkeitsgefühl unterstützt, das sich aus einer kollektiven Erinnerung nährt. Das organisierte Ganze, das aus Halteorten besteht, besitzt einen sinnbildlichen oder symbolischen Wert für die Bevölkerung und die, Besucher genannten, Außenstehenden.

Das bezeichnete Thema kann verschiedene Kulturwerte entwickeln:

* historische Verbindung
* ethnographische Verbindung
* soziale Verbindung
* künstlerische Strömung
* geographische Identität
* architektonische Identität
* traditionelles Handwerk
* künstlerisches Können
* Herstellungstechniken
* Jede deutlich ausgedrückte Verbindung, die einen Zustand, eine Idee, eine philosophische oder literarische Strömung darstellt.

Diese Werte müssen vorhanden sein, sowie für die Besichtigung dargestellt, animiert oder ausgeschöpft werden.

Deswegen kann ein Ort dem jede fassbare Spur jenes kulturellen Wertes fehlt, der die Verbindung zwischen den Orten herstellt, oder keine ausreichende Darstellung derselbe (thematische Museumsexponate, Animation, Ausstellung, Rekonstruktion, usw.) besitzt, nicht in die Kategorie der thematischen Halteorte aufgenommen werden.

Ein thematischer Halteort ist ein an das Thema gebundener Ort auf dem betreffenden Reiseweg. Er stellt eine Etappe dar, die den Aufnahmebedingungen der Touristischen und Kulturellen Reisewege Europas festgelegten Merkmalen entspricht. Dann erhält er den Status eines thematischen qualifizierten Halteortes und wird in drei Dienstleistungen des Netzes integriert:

INFORMATION -BUCHUNG -VERKAUF.

Ein Ort kann Teil des Reiseweges sein, obwohl er den Qualifizierungsvorgang noch nicht vollständig durchlaufen hat. In diesem Falle wird er "angeschlossener Halteort" genannt und erscheint auf den drei Dienstleistungsebenen des Netzes.

2.2. Die Darlegung des Themas

Das Thema soll klar, lesbar, orientiert und möglichst lebendig dargestellt werden. Die Interpretationshilfen, seien sie technisch oder menschlich, werden als konkrete Darstellungsträger fungieren.

Der kulturelle Wert des Ortes wird in Funktion des Themas ausgeschöpft. Falls sich mehrere Themen innerhalb eines gleichen Ortes kreuzen, soll untersucht werden, inwieweit diese einen repräsentativen und aussagekräftigen Charakter in bezug auf die regionale oder lokale Identität besitzen. Es werden vorzugsweise jene Themen auserwählt, die in ihrem Kontext bedeutungsschwer erscheinen und man wird die Kriterien einer dynamischen Koexistenz bewerten. Tatsächlich können gewisse Themen, obgleich sie Träger einer starken Lokalidentität sind, für sich genommen, nicht die gewünschte Dynamik entfalten. Im Sinne der Darstellungskraft mag es dann zweckmäßig erscheinen, einige attraktive, nuancierende oder erweiternde (d.h. einen sehr eng gefassten Themenbereich öffnende) Unterthemen hinzuzufügen.

Diese Interpretation geschieht auf der Ebene der Gesamtheit der Halteorte, die eine ausreichende Dichte besitzen müssen, um sich als thematisches Ganzes qualifizieren zu können.

Artikel 3. Allgemeines Gleichgewicht

3.1. Koexistenz verschiedener Ort-Typologien

Damit dem Reiseweg ein dynamisches Gleichgewicht sicher ist, müssen verschiedene Ort-Typologien nebeneinander existieren:

Die Kategorie der sogenannten "kulturellen" Orte: sie nehmen an der Auslegung des Themas des Reiseweges (thematische Halteorte) oder des Umgebungsfeldes (angeschlossene Halteorte) teil. Es handelt sich um: Bürgerliche und religiöse Gebäude, Landbesitz, Erinnerungsstätten, geographische Orte, historische Orte, archäologische Orte, archäologischer Industrie-Kulturbesitz, Städte oder Gemeinden, Fußwege und Pfade die zum Kulturbesitz gehören ...

Die Kategorie der sogenannten "strukturellen" Orte: Sie nehmen an der Animation des Themas des Reiseweges (thematische Halteorte) oder der Gegend (angeschlossene Orte) teil.

Diese sind: Museen, Städte und Gemeinden, Animationsorte, Ausstellungsorte, Festivals und Ereignisse, Produktionsorte oder Werkstätten...

Die Kategorie der sogenannten Dienstleistungsorte:

Diese sind: Hotels, Restaurants, Gästezimmer, Herbergen und Campingplätze, oder alle anderen Dienstleistungen, welche bei der Verwirklichung des Reiseweges (Autovermietung, Fahrradvermietung usw.) behilflich sind.

Die Kategorie der sogenannten "teilhabenden" Orte:

Diese sind: Informationspunkte und Empfangsstellen, die Fremdenverkehrsbüros und –vereine, usw. ..., sowie alle Informations- und/oder Verkaufsstellen für den Netzverbund.

Die beiden ersten Kategorien (kulturellen und strukturellen) können sich jederzeit qualifizieren, insoweit sie ihren thematischen und kulturellen Zusammenhang sowie die Möglichkeit, dies betrieblich auszuschöpfen, beweisen können. Um in die Kategorie der qualifizierten Orte aufzurücken, müssen sie den Auflagen nachkommen, die in einer Vorstudie festgehalten worden sind.

Zwischen den thematischen Orten und dem Netz wird dann ein Verpflichtungsvertrag aufgesetzt, der die verschiedenen Verbesserungspunkte und die Frist festhält, innerhalb derer sie verwirklicht werden müssen. Dieser Vertrag wird in zwei Exemplaren von dem Präsidenten des Vereins Ciste, dem Reisewegleiter oder dem Reiseweg-Projektleiter und dem Leiter des thematischen Halteortes unterzeichnet.

Die beiden ersten Kategorien (kulturellen und strukturellen) können auch "teilhabende Halteorte" des Reiseweges werden, aufgrund ihrer bekannten touristischen oder kulturellen Wertigkeit und ihrer Proximität in bezug auf den thematischen Reiseweg. In diesem Falle, beziehen sie sich nicht direkt auf das Thema des Reiseweges und sind nicht thematisch qualifizierbar. Sie werden nur durch einen Betriebsvertrag an das Netz gebunden und erhalten somit die Eigenschaft von "teilnehmenden" Mitgliedern des Vereins Ciste. Sie entrichten einen jährlichen Mitgliedsbetrag, um an dem Service INFORMATION-BUCHUNG-VERKAUF teilzunehmen.

Die beiden letzten Kategorien (die Dienstleistungsorte und die teilhabende Orte) sind immer nur angeschlossen und sind nicht thematisch qualifizierbar. Sie werden nur durch einen Betriebsvertrag an das Netz gebunden, wodurch sie die Eigenschaft von teilnehmenden Mitgliedern des Vereins Ciste erhalten. Sie müssen einen Jahresbetrag entrichten, um auf den Dienstleistungen INFORMATION-BUCHUNG-VERKAUF teilzunehmen.

In diesem Sinne bedarf es mindestens vier thematischer qualifizierter Halteorte, denen sich noch wenigstens 3 angeschlossene Orte mit touristischer und kultureller Wertigkeit (kulturell und/oder strukturell), zu dem ein Hotel und/oder ein Restaurant hinkommt, damit es die Eigenschaft des "Touristischen und Kulturellen Reisewegs Europas" erfüllt.

3.2. Die Definition eines grundlegenden Gleichgewichts

Die Orte verstehen sich einzeln in bezug auf die Rolle und den Platz, den sie im ganzen, dem sie angehören, einnehmen.

3.2.1. Die vier wichtigsten organischen Funktionen

Die thematischen Orte müssen sich noch in einen weiteren Wirkungskreis einschreiben. Das entwickelte Thema und die kulturellen Träger vor Ort werden sich nach den Schemata der Produktkonzeption organisieren. In diesem Sinne müssen sie unter dem Gesichtspunkt aller möglichen Verbindungen zum Grundthema des Reiseweges oder in ihrer Eigenschaft als gegenseitige Ergänzung untersucht werden. Der Besucher muss das Gefühl haben, einer lebendigen Darstellung zu begegnen.

Das typische Organigramm der Touristischen und kulturellen Reisewege Europas vereint die 4 folgenden Funktionen, welche auf die Dynamik des Reiseweges ausgleichend wirken.

Die historische und kulturelle Funktion:

Es soll ein didaktischer Ort geschaffen werden, der die Summe der Überlieferungen zum Thema festhält. Dieser zentrale Ort, ist zugleich der Ausgangspunkt der Reiseroute.

=1 kultureller+struktureller Ort. (Es kann sich gleichsam um mehrere ergänzende Orte handelnd, welche diese Funktion erfüllen).

Die symbolische Funktion:

Die sinnbildliche Dimension, sowie die von ihr hervorgerufenen Bilder und Vorstellungen (das oder die Zeichen), die magischen oder mystischen Reminiszenzen und Allegorien sollen hervorgehoben werden.

= 1struktureller + kultureller Ort (mehrere Orte können diese Funktion erfüllen).

Die ästhetische Funktion:

Ort, welcher der gefühlsmäßigen und der persönlichen Rezeption gewidmet ist

= 1 struktureller Ort (mehrere Ort können diese Funktion erfüllen)

Die spielerische und experimentelle Funktion:

Darstellende Spiele, welche eine Interaktivität und die experimentelle Aneignung des Themas fördern. Es kann sich um eine ganzjährig geöffnete pädagogische Werkstatt handeln, welche dem Erlernen der an das Thema gebundenen Fertigkeiten gewidmet ist, usw. ...

An einem jeden Mitgliedsort können sich diese vier Funktionen wie ein Filigranwerk um das von ihnen explizit entwickelte Thema lagern.

3.2.2. Die Anordnung der Etappen

Es könnte durchaus interessant sein, eine fortlaufende Schilderung des Themas zu entwickeln, die jedoch einen genau festgelegten Ablauf des Weges erfordert. Dadurch wird der Reiseweg zum kulturellen Produkt, der den Erfordernissen einer Vermarktung entspricht. Diese Anordnung muss unbedingt während der Aufbauphase der Datenbank vorgenommen werden, ist jedoch nicht nötig für die Entwicklung des Begriffs des Reiseweges. Diese nicht Hierarchisierung der Träger ermöglicht es den Reisewegen eine breitere Kundschaft anzusprechen und den Reiseweg auch für Durchreisende attraktiv zu gestalten. Dennoch erscheinen uns die Reisewege, welche die vier Grundfunktionen vereinen oder im geschlossenen Rundgang versammeln am geeignetsten, um ein prägnantes Bild abzugeben. Dieses wird leicht aufgenommen und ebenso leicht auf eine identifizierte territoriale Einheit zurückgeführt.

3.2.3. Die Länge des Reiseweges

Die kürzesten Reisewege, solche die innerhalb eines Wochenendes besichtigt werden können und maximal 4 Orte vereinen, scheinen die ausgeglichenste Norm zu bilden. Es handelt sich jedoch dabei nicht um ein zwingendes Paradigma.

Im Prinzip sind lange, d.h. ungefähr 200 km lange Reisewege, die eine große Anzahl von Orten und Etappen vereinen, zu meiden; es sei denn, die Thematik erlaubt es, diesen Weg in regionale, geschlossene Einheiten zu unterteilen. In diesem Falle entspricht die kulturelle Einheit eher einer wissenschaftlichen Erforschung, die für Spezialisten sowie Liebhaber konzipiert wird, welche ihre Kenntnisse zum Thema vertiefen wollen. Damit ein solches Profil ausgewogen bleibt, soll das entwickelte Thema so weit wie möglich nach Referenzzonen oder -trägern unterteilt werden. Dadurch können Neben- oder Parallelthemen das Hauptthema begleiten, die den Reiseweg an ausgewogenere und regional stärker betonte Versionen oder soweit möglich an klar identifizierte Sinnträger bindet.

3.2.4. Gleichgewicht zwischen den Preis- und Leistungsverhältnissen

Das Preis/Leistungsverhältnis sollte sich über den gesamten Reiseweg erstreckt entsprechen.

Für dieselbe Leistung sollte demnach derselbe Preis gefordert werden.

Dem Verein oder Verband, der den Reiseweg strukturiert, obliegt die Überwachung des Gleichgewichts Preis/Leistung.

3.2.5. Öffnungszeiten

Die thematischen qualifizierten Etappen sind ganzjährig geöffnet unter Berücksichtigung der saisonalen Schließzeiten (vorübergehenden Schließungen) und eventuellen Wochentagsschliessungen. Die Besichtigungszeiten entsprechen dann denjenigen, die von der Anlage selbst angegeben werden.

Artikel 4. Innere Dynamik und Netzwerkdynamik

Der Reiseweg muss sich in eine Ganzheits-, eine Entwicklungs- und eine Netzwerksdynamik einschreiben.

4.1. Ganzheitsdynamik

4.1.1. Gründung eines Verbandes kulturell bedeutender Anlagen

Der Reiseweg muss sich als Verein konstituieren, um als juristisch anerkannter Gesprächspartner zu fungieren, der befähigt ist, gewisse Funktionen auszuüben, die zur Vernetzung erforderlich sind.

4.1.2. Notwendige Kommunikationsaktionen

Der Reiseweg ist verpflichtet, Kommunikationsaktionen zu unternehmen, um sich auf dem Tourismusmarkt zu behaupten und um den einzelnen Anlagen/Orten die Möglichkeit zu geben, sich an dem verbindenden Leitbild zu orientieren und daraus ihr Entwicklungspotential zu schöpfen.

Das Anbringen von Erkennungsschildern und -zeichen muss auf verschiedenen Ebenen geschehen:

* Konzeption eines Logos und einer graphischen Charta. Diese graphische Charta dient sowohl für die Gestaltung der Papierunterlagen als auch der Schilder, welche den als Weg weisen:

* Wegweiser/Strassenschilder (mindestens 1 Schild an jeder(m) Einfahrt/Eingang des Reiseweges).

* Das Typenschild (wenn möglich sollte ein zusammenfassendes Informationsschild an einem stark frequentierten Ort angebracht werden).

* Die Dokumentation (Reiseweg-Broschüre, Produkt-Broschüre, Reiseweg-Führer mit Kartographie des Reisewegs).

Diese Kosten werden insgesamt von dem Reiseweg getragen.

4.1.3. Notwendigkeit des Verweises der Anlagen untereinander

Jede am Reiseweg teilnehmende Anlage wird ihre Zugehörigkeit durch ein Schild an dem Eingang und durch die Informationsbroschüren mitteilen.

Um die Kohärenz der bildlichen Darstellung zu sichern, wäre eine graphische Charta für alle möglichen Anwendungen und für alle teilnehmenden Orte denkbar. Die derart konzipierte graphische Gestaltung, würde eines der Erkennungsmerkmale der Zugehörigkeit darstellen. Gleichzeitig würde durch die Pflicht eine kleine Kartographie des Reiseweges selbst auf den persönlichen Briefbögen und Dokumenten der Anlage anzubringen, jenen Verweis des Publikums auf die anderen Anlagen des Reiseweges sicher.

4.2. Entwicklungsdynamik

4.2.1. Die durch das Hinzukommen der angeschlossenen Anlagen entwickelte Dynamik

Die oben beschriebenen thematischen kulturell bedeutenden Anlagen und Etappen, die als Kulturträger gelten, müssen sich unbedingt innerhalb ihres Wirkungskreises mit kulturellen und strukturellen sowie Dienstleistungsanlagen vereinen, um eine Synergie zu schaffen und um sich zu einem Produkt zu gestalten, welches der entwickelten Botschaft am ehesten entspricht. Diese Nebenwege und Nebenleistungen sind die eigentlichen Entwicklungsträger. Sie werden endgültig jene "Produkte" des Reiseweges darstellen, die als Tages-, Wochenendausflüge und zwei- oder mehrwöchige Urlaubsreisen angeboten werden können. Die derart strukturierten Teileinheiten stellen dann den touristischen Wert der "Touristischen und kulturellen Reisewegen Europas" her. Sie ermöglichen es, die kulturell bedeutenden Anlagen in eine Erschließung- und Kommerzialisierungsdynamik einzuschreiben. Die Produktprofile werden in der Konzeptionsphase und Aufbauphase der "Produkte-Datenbank" bestimmt. Auf lange Sicht sind sie es, die den Katalog der Produkte der Touristischen und Kulturellen Reisewege Europas darstellen. Es werden zwei Arten von Produkten hergestellt:

Die "Raum-Zeit"-Produkte, die den oben beschriebenen Profilen entsprechen ( Tages-, Wochenend- und Urlaubsreisen)

Die "Raum-Thema"-Produkte, in denen nur die thematischen kulturell bedeutenden Anlagen und die Dienstleistungsanlagen erscheinen.

Diese Reisen können verschieden unternommen werden:

* Auto
* Auto + Wandern
* Fahrrad
* Wandern
* Einfache Besichtigung
* Auto + Besichtigung
* Wandern + Besichtigung
* Mit Besichtigungsführung oder ohne

Als die eigentlichen Werbeträger für das europäische Kulturangebot müssen sie die Qualitätskriterien des Markenzeichens. Dies setzt voraus, dass mit allen Anlagen, auch wenn sie nur angeschlossen sind, ein Jahresbetriebsvertrag abgeschlossen wird.

4.2.2. Durch Hinzufügung von Kulturwanderwegen geschaffene Dynamik

Um eine Ganzheitsdynamik zu fördern, wäre es interessant, ausgehend von gewissen Etappen oder als thematische Etappen selbst gewisse Kulturwanderwege einzuschließen, die das Kulturgut erschließen und somit das Verständnis der Thematik oder der Region erleichtern. In diesem Falle werden sie dann als thematische Kulturetappen aufgenommen.

Jeder eingeschriebene Reiseweg muss über wenigstens einen solchen Kultur-Wanderweg verfügen.

4.2.3. Die Konzeption einer Ereignispolitik

Die Reisewege sollen eine Ereignispolitik entwickeln, die möglichst ausgehend von Thematik oder von einem Nebenthema über das Jahr hinweg und über den ganzen Reiseweg erstreckt ein Jahresprogramm vorsieht. Diese Programme werden den Ereigniskalender des Reiseweges darstellen. Der Hauptzweck dieser Planung besteht darin, die Initiativen zu versammeln, damit sie über den Jahresablauf und die Gesamtheit des Reiseweges und die verschiedenen Mitgliedsanlagen verteilt werden können. Die Ereignisse müssen einzigartig, alljährlich und jedes Jahr unter verschiedener Form wiederkehrend sein. Sie sollen als Sinnträger dienen und attraktiv sein. Sie sollen das Image des Reiseweges festigen und gute Werbeträger sein. Die Vorstellungsorte, -themen und -träger müssen einer strengen Auswahl unterliegen.

Es wäre durchaus denkbar, dass die Inszenierung von einem mit dem Thema verbundenen Symbol oder historischen und ästhetischen Träger ausgeht. In jedem Fall muss auf die Gleichwertigkeit der programmierten Animationen und ihrer "raum-zeitlichen" Regelmäßigkeit geachtet werden.

4.2.4. Bereitstellung quantitativer und qualitativer Auswertungsmittel

Jeder Ort muss eine quantitative und qualitative Auswertung vorsehen (siehe Kapitel:Orte), deren Elemente von dem Verwaltungssitz des Reiseweg-Vereins oder -verbandes gesammelt und jährlich erfasst und ausgewertet werden.

4.3 Die Netzwerkdynamik

Damit sich eine Netzwerkdynamik entwickeln kann, wird ein Minimum an Personal- und Materialinvestition sowie eine zentralisierte Organisation für die Besichtigungsanfragen mit Führung und den Zugang zu dem Netzwerk selbst notwendig sein.

4.3.1. Personal- und Materialinvestition

Jeder am Netzwerk teilnehmende Reiseweg wird sich innerhalb einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den zu seiner Inbetriebnahme notwendigen Mittel ausstatten. Diese Körperschaft kann ein Fremdenverkehrsamt oder Fremdenverkehrsinformationsbüro sein, falls der Reiseweg selbst sich nicht als solcher zusammenschließen und konstituieren kann.

Dies setzt voraus, dass wenigstens eine kompetente Person ganztägig mit der Netzwerkverwaltung und der kommerziellen Entwicklung des Reiseweges betraut wird.

Diese Kompetenzen umfassen:Überprüfung und Änderung der Datenbank, Vorbereitung der Betriebsvereinbarungen mit dem Netzwerk (Überprüfung und Aushandeln der Preise, der Buchungsfristen,der Belegungskontingente von seiten der Dienstleistungs- bzw. Beherbergungsseinrichtungen, der Stornierungsbedingungen und -fristen, der Ausarbeitung der Produktversionen sowie der Konzeption neuer Angebote).

Promotion des Reiseweges bei den regionalen Fremdenverkehrsagenturen und -vermittlern anhand der Produkte des "Netzwerkes".

Koordination und Analyse der Kundendaten (Erstellung einer Versandliste der Besucher des Reiseweges. Diese Versandliste wird der europäischen Zentrale zur Verfügung gestellt, damit diese die ihr eigene allgemeine Ciste-Kundendatei ergänzen und somit die Entwicklung fördern kann).

Datentechnische Auswertung der Besucherfrequenz.

Und entsprechendes EDV-Material:

* Ein Computer, der die Datenbank des Reiseweges und des EDV-Programmes Ciste aufnimmt (Typ PC mit den neuesten Versionen von Gesamtsoftware Office + Access).

* Ein "Netzanschluss": Mindestens eine Zentralstelle des Reiseweges muss über einen Internetanschluss und –abonnement verfügen, um die Buchungen via Netzwerk zu sammeln und dann an jene Teilnehmer des Reiseweges weiterzuleiten, die keine EDV-Austattung haben.

Herstellung eines betonten thematischen Profils innerhalb des Reiseweges(Verweis der teilnehmenden Anlagen aufeinander, usw.)

Innerhalb des Vereins könnte ein Budgetposten für "Führer" vorgesehen werden, der von den Anlagen finanziert würde, die daran teilnehmen möchten. Diese Anlagen können ein jährliches Betriebsabkommen abschließen.

Die Mindestinfrastruktur für jene Reisewege, die mehrere Freiluftanlagen vereinen.

* Mindestens ein geschützter Unterstellplatz und öffentliche Toiletten.

* Papierkörbe auf den Parkplätzen und an den Haltestellen.

4.3.2. Teilnahme an dem Netzwerk selbst

Der Netzwerkeffekt wird hauptsächlich davon abhängig sein, ob und inwieweit die Mitgliedsanlagen die Qualitätscharta und die Jahresbetriebsverträge mit dem Netzwerk respektieren und sich der Reiseweg selbst innerhalb des Netzwerkes engagiert.

Die Einhaltung der Qualitätscharta Für die thematischen Anlagen:

Der Vorstand des Reisewegvereins und/oder –Verbandes (zumindest ein Mitglied des gegenwärtig amtierenden Vorstandes) wird damit betraut zu prüfen, ob die einzelnen Anlagen die Betriebsprinzipien respektieren und den vorgesehenen Auflagen nachkommen. Sie wird dem Vorstand von Ciste über den Stand der Arbeiten und Einrichtungen Bericht erstatten. Ein von dem Verein Ciste damit betrauter Korrespondent wird die Schlussabnahme vornehmen. Der Vorstand des Vereins Ciste wird über die endgültige Aufnahme des Reiseweges und der ihn konstituierenden Anlagen anhand des Gesamtberichts statuieren.

Für den Reiseweg selbst:

Der Reiseweg muss alle in diesem Pflichtenheft und von dem jährlichen Betriebsvertrag festgehaltenen Bedingungen erfüllen.

Die Netzwerkpflichten:

Die "Netzwerkwirkung", wird von der Anwendung der Betriebsregeln und ebenfalls von der Anwendung der graphischen Identität des Netzwerkes abhängen.

Betriebsregeln

Die Satzung des Vereins Ciste legt die Vertretung jeder einzelnen Kategorie von Mitgliedern pro Region innerhalb des Vorstandes des Vereins Ciste fest.

Jede Kategorie, ob es sich um aktive Mitglieder (die Reisewege), teilnehmende Mitglieder (die Anlagen oder alle Privatunternehmen), die teilhabenden Mitglieder (die Fremdenverkehrsverbände und Institutionen) oder die rechtlichen Mitglieder (die Finanzierungseinrichtungen) handelt, werden 2 Vertreter pro Kollegium ernennen, um sich vertreten zu lassen: Sie versammeln sich zweimal jährlich und ernennen das Kollegium der regionalen Abgeordneten. Unter diesen 8 Mitgliedern werden ein Vorsitzender und ein Stellvertreter ernannt, die dem Vorstand des Vereins Ciste Bericht erstatten. Das Kollegium der regionalen Abgeordneten wird dadurch Mitglied des Vorstandes des Vereins Ciste.

Die Verwirklichung der Netzwerkstruktur gegenüber den Besuchern

Die Reisewege werden das Erkennungszeichen ITINI sowie die Adressen und Referenzen der Zentralstelle auf ihren Kommunikationsunterlagen und an den Eingangsschildern anbringen. Wichtige Schaustellungen und Veranstaltungen sollten möglichst das Netzwerk/den Verband hervorheben. All diese Veranstaltungen können von dem Netzwerk verwaltet werden (siehe Betriebsvertrag). Der Verein Ciste verpflichtet sich, die Filme seiner graphischen Charta zu liefern.

Artikel 5. Definition der Bewertungsskala und der Integrationskriterien für die Orte

5.1. Definition der sechs Ortsbewertungsstufen

1. Das kulturelle und thematische Niveau

Der kulturelle und thematische Wert wird durch die Bewertung von zwei übereinandergelegte Ebenen innerhalb eines jeden Ortes bestimmt. Es handelt sich um das Angebot und um die Identitätsmerkmale:

Das Angebot: Es definiert die Qualität des Ortes gemäß einer Typologie:
Es werden zwei Typologien berücksichtigt: die kulturelle oder strukturelle.

Die Identitätsmerkmale: Sie definieren den Ort in bezug auf bekannte Bestandteile desselben. Nämlich: Datierung, entwickeltes Thema und Kulturträger.

Die Datierung:
Sie betrifft nur die kulturellen Orte/Sehenswürdigkeiten. Sie informiert über das Entstehungs- oder Baudaten des Ortes.

Das entwickelte Thema:
Das entwickelte Thema gibt zum Ausdruck wie der Kulturträger genutzt werden soll.

Der Kulturträger:
Es sind die verschiedenen Elemente des Kulturgutes oder Schaustellungen und Animationen, die das Angebot ausmachen.

2. Das Niveau der Nutzung

Das Niveau der kulturellen und touristischen Leistungen des Angebotes wird in bezug auf drei Einheiten bewertet:

* Des Gegenstandes der Besichtigung
* Der Ausstattung und Einrichtungen
* Der Empfangsinfrastrukturen

Gegenstand der Besichtigung:
Es sind die Kulturträger deren Besichtigung angeboten wird.

Ausstattung und Einrichtung:
Es sind die verschiedenen Mittel, die zur Bewertung und Profilierung der Kulturträger eingesetzt werden.

Die Empfangsinfrastruktur:
die mit dem Empfang und der Information der Besucher verbundenen Einrichtungen.

3. Das Niveau der Empfangseinrichtungen

Die Empfangseinrichtungen: Besichtigungsbedingungen (Öffnungszeiten: Tage und Stunden, Buchungstermine, Stornierungstermine), Dauer der Besichtigung, Turnover der Besichtigung, Anzahl der Fremdenführer, gesprochene Sprachen, Qualifikation der Fremdenführer, Mindestanzahl der Besuchergruppen, Besichtigungspreis, Empfangskapazität, Produktionsperiode.

4. Das Niveau der technischen Kriterien:

Die technischen Daten umfassen: Die Art des Besitzes der Sehenswürdigkeit (öffentliche oder private Hand), das Personal (ganztägig, halbtägig, dauerndes oder Saisonpersonal), die EDV-Ausstattung des Besichtigungsortes (Art des Materials, Anschaffungsdatum Kapazität und Verfügbarkeit, benutzte Software, Modem), die Verbindung an Kommunikationsnetzwerke (Vernetzung), Benutzung von Verwaltungsfunktionen.

5. Das Niveau eines Marketingprofils

Sie umfassen: die Besucherflussdaten, den Besuchertyp (Kategorie Spezialisiert und Einzel-, Gruppenreise, Aufenthalts- oder Durchfahrtstouristen), das Herkunftsland der Besucher, die Produktion (für Produktionsorte), die Kommunikationsmittel und -träger sowie deren Verbreitung.

6. Niveau der Motivation

Sie berücksichtigen: die Entwicklungsprojekte der Ortsverantwortlichen; die Wirkung (der Rückkoppelungseffekt) der Reiseroute auf die existierenden Reisestrassen, die Motivation der im Aufbau befindlichen Reisewege, Mitglied eines Verbandes zu werden, die Motivation, an einem Vernetzungsprojekt teilzunehmen sowie die Motivation gegenüber Ciste.

5.2. Erstellung der Integrationskriterien für die Orte oder das zur Qualifizierung erforderliche Mindestangebot

5.2.1. Kulturelles und thematisches Kriterium

Das Angebot und die Identitätsmerkmale werden in bezug auf ihren sichtbaren und ausdrücklichen Bezug auf das bindende Thema bewertet. Sie müssen sich um diesen gemeinsamen Mittelpunkt herum organisieren und unter Berücksichtigung dieser Hauptthematik artikulieren und entwickeln.

Der Halteorte wird zum Vertreter des Hauptthemas des Reiseweges. Er ist einer seiner Darstellungen. In diesem Sinne ist die thematische Verbindung Ausdruck der Selbstdarstellung des Ortes auf dem Tourismusmarkt. Jeder Mitgliedsort muss seine Entwicklungspolitik dahingehend definieren, dass er sich als ein Teil des Ganzen wiedererkennt, dem er angehört.

Die Nutzung der Kulturträger wird demnach differenziert vorgenommen, so dass sich jeder Ort innerhalb desselben Reiseweges zu allen anderen komplementär verhält und somit eine orientierte und persönliche Lektüre im Einklang mit dem von dem Ort entwickelten Kernthema fördert.

Jeder Ort soll seine Identität festigen und behaupten, indem er die Nutzung eines oder mehrerer seiner Träger in Verbindung mit dem entwickelten Thema wählt.

Die Darstellungsintensität des Kernthemas in den verschiedenen Kulturträgertypen wird dank einer Wertskala je Typ festgehalten. Diese Wertskalen liegen den Entwicklungsvorschläge der Orte zugrunde und sie stellen auch die Arbeitsgrundlage der Definition des kulturellen Produktes dar, welches für ein breites Publikum entwickelt werden soll.

Es wird sich dann um Entwicklungsauflagen handeln, die von einer vorangehenden Bestandsaufnahme hervorgehoben wurden und die dann innerhalb einer festgelegten Frist realisiert werden sollen:

* Durch die Verantwortlichen des Reiseweges.
* Durch den vom Verein Ciste Beauftragten Korrespondenten
* Durch einen regionalen Abgeordnetenrat.

Die endgültige Abnahme der realisierten Arbeiten untersteht dem Vorstand des Vereins Ciste (siehe Kapitel Dynamik)

Sobald ein Ort die Empfehlungen und das Mindestangebot verwirklicht hat und diese Verbesserungen abgenommen worden sind, erhält er die Qualifizierung einer thematischen qualifizierten Etappe.

5.2.2. Die Nutzungskriterien des Ortes: Gegenstand der Besichtigung, Ausstattung und Einrichtung, Empfangsinfrastruktur

Die am Ort verwirklichte touristische Nutzung sollte das Verhalten der gegenwärtigen Besucher berücksichtigen, um deren Erwartungen zu befriedigen und um gleichzeitig ein sehr breit gestreutes Publikum anziehen zu können; d.h. es sollen dadurch Besucher angesprochen werden, die Freizeitgestaltung und Erholung, aber auch Einführung in das Thema suchen; außerdem sollten sich Liebhaber, Intellektuelle und Spezialisten angesprochen fühlen, die sich für das Thema interessieren. Die zur Verfügung gestellten Mittel müssen den Empfang von Fremden gerecht werden. Gegenstand der Besichtigung (zur Besichtigung vorgeschlagene Kulturträger):

Schaffung eines reellen Besichtigungsrundlaufs, der die relevante, progressive, illustrierte und bedeutungsträchtige Lektüre des entwickelten Themas erlaubt (ausgeschlossen für die Reisewege, welche an Ereignisse gebunden sind, historische Denkmäler oder Freiluftetappen vereinen). Es können mehrere Nebenpfade an die Besichtigungstour angeschlossen werden, welche eine bestimmte Thematik ansprechen oder einen für die Etappe spezifischen Kulturträger nutzbar machen. In diesem Falle müssen die Wege/Rundgänge und Erklärungen deutlich differenziert werden.

Die Verwirklichung des Rundgangs soll höchst zusammenhängend und strukturiert gestaltet werden: strategisch angebrachte Wegweiser vermeiden jede Verirrung. An die Besichtigung angeschlossene Animationen: Die thematischen Etappen werden wenigstens ein jährliches Animationsprogramm vorsehen, um die Besucher an den Ort zu binden und dadurch wiederkehrende Treffpunkt innerhalb des Jahresablaufs zu schaffen, regelmäßig Pressemitteilungen zu verschicken und das Profil des Ortes zu beleben. Die vor Ort organisierten Veranstaltungen werden öffentlich bekanntgegeben. Diese, den Besuch begleitenden Veranstaltungen und Animationen können sowohl unterhaltend, lehrreich oder Empfangscharakter haben; es kann sich dabei um Theatervorstellungen, Abendessen, Licht- oder Klangvorstellungen handeln, um traditionelle Lokalfeste, Konferenzen und Kolloquien, Lehrgänge, "Verschwisterungsbegegnungen" von Gemeinden oder um thematische Begegnungen handeln… Die Animationen können ferner verschiedene Besichtigungsarten anbieten, wie beispielsweise:

Kerzenlichtbesichtigungen, Schnitzeljagden, theatralisch untermalte Besichtigungen, Schulklassenbesichtigungen…Vorschläge sind willkommen, denn sie stellen neue Möglichkeiten dar, um die Besucher an den Ort zu binden und um ein breites Publikum, mit den verschiedensten Interessen, anzuziehen. Es wird ein Besichtigungskalender für alle Arten von Besichtigungen zusammengestellt und dessen Daten regelmäßig für den Monat März des folgenden Jahres auf dem laufenden gehalten. Die Besichtigungszeiten und -daten sowie -preise werden darin klar und deutlich angegeben.

Besichtigungskalender des Reiseweges

Ausstattungen und Einrichtungen:

Besichtigungsbegleiter sollen zur Verfügung stehen, um das Anhören und die Lektüre zu erleichtern:

Für Sammlungen:

Legenden für die Ausstellungsgegenstände und andere Ausstellungselemente.

Die Erklärungen sollen auch auf Englisch oder einer Fremdsprache (für englisch sprachige Reisewege) erscheinen.

Für alle Orte:

* Ein Besichtigungsplan, der vor allem denjenigen Etappen zur Verfügung gestellt wird, welche eine freie Besichtigung anbieten.

* Eine zusammenfassende Darstellung des Reiseweges, dessen Lektüre den Durchgang begleitet und später als Andenken dient. Die Zusammenfassung besteht aus einer allgemeinen Erläuterung der markanten Elemente des Ortes, der Sammlungen und historischen Referenzen. Die Gestaltung dieser Kommunikationsmittel wird im Hinblick auf die Lesbarkeit, die Verständlichkeit und die Einprägung vorgenommen werden. Die Satzgestaltung der Dokumente soll gepflegt wirken. Diese Kommunikationsmittel müssen mindestens auch auf Englisch und in einer Fremdsprache für die englisch sprachigen Orte übersetzt werden. Das Logo der Reisewege und von Itini müssen darauf sichtbar plaziert sein.

Für Freiluftetappen:

Wegweiser oder gedruckte Informationsträger werden die Erklärung liefern (Übersetzung wenigstens in eine Fremdsprache). Animationstechniken:

Der Ort soll sich als Begegnungs- und Entdeckungsraum definieren. Er soll nicht nur zur Besichtigung eröffnet sein, sondern auch die moderne Entwicklung der Besucherpsychologie ins Auge fassen und mehr und mehr auf visuelle, spielerische, freizeitgestaltende, erfinderische, emotionelle und sinnliche Darstellungsweisen zurückgreifen.

In diesem Sinne kann die Festlegung von Animationstechniken positiv auf das Wachstum der Besucherzahl wirken und auf eine dynamische Profilierung der Etappe.

Die Animationstechniken können darin bestehen:

Eine theatralische Darstellung oder eine Vertonung anzubieten, welche dem Hauptcharakter der Etappe oder des Ortes am besten entspricht.

* Eine dem Gebrauch treue Inszenierung der Gegenstände, Werkzeuge, Dekorationen zu verwirklichen.

* Den Ort durch die Benutzung von Schaufensterpuppen, Tonstellen, Diaporamas, Videostellen einzurichten, wobei ständig Wert auf Qualität, Harmonie mit dem Ort und themenbezogene Verwirklichung dieser Träger gelegt wird. Diese Animationsmittel dürfen keineswegs einen Bruch in der Kontinuität des Ablaufes der Besichtigung darstellen, sondern sollen ihn bewegen und seine Besucherfreundlichkeit herstellen.

* Die Empfangsinfrastruktur:

Die Empfangsinfrastruktur soll besonderer sorgfältig geplant werden, da sie die erste Begegnung zwischen dem Besucher und der Etappe markieren und sozusagen die Visitenkarte, den ersten Eindruck in ihrer Erlebnisabfolge darstellt.

Für alle Etappen:

* Einrichtung von Parkplätzen. Diese müssen einen ausreichenden Umfang haben, damit Autobusse anfahren und halten können. Der Parkplatz muss durch Wegweiser oder Schilder ausgezeichnet werden.

* Besuchertoiletten müssen zur Verfügung stehen und den Regeln der Hygiene und Sauberkeit entsprechen. Auf diese Toiletten muss deutlich und erkenntlich hingewiesen werden.

* Bereitstellung von Abfallkörben, die im Ankunftsareal angebracht sind.

* Ein Schild mit dem ITINI-Logo soll an dem Eingang einer jeden Etappe/Ort angebracht werden. Eine ästhetischer und leserlicher Text ist unerlässlich. Diese Schilder sollen für den Besucher und Vorübergehenden, Neugierige und mögliche Besucher als Wegweiser und Qualitätszeichen des Ortes gelten. Die Öffnungszeiten und -daten sowohl als auch die Eintrittspreise für die verschiedenen Besucher werden gut leserlich darauf beschrieben sein.

* Der Wegweiser des Ortes/der Etappe muss strategisch möglichst günstig den Fahrweg/Strasse weisen.

Für Freiluft-Etappen:

Die Etappe muss mit einem überdachten Empfangs- bzw. Unterstellplatz ausgestattet sein, der Sitzplätze anbietet. Der Empfang muss so geräumig sein, daß Reisegruppen empfangen werden können.

Bereitstellung einer touristischen Informationsvitrine, die folgendes vorstellt:

Touristische Lokal- und Regional-Informationen.

Informationen zum Gesamtverlauf des thematischen Reiseweges, mit:

* Einer Reisekarte auf welcher der Reiseweg eingezeichnet ist (die Karte muss lesbar und großformatig sein).

* Bereitstellung von Broschüren, Faltblättern des Reiseweges.

* Bereitstellung von touristischen Dokumenten, die von den Etappen des Reiseweges verwirklicht zur Verfügung gestellt werden.

Das Informations-Schaufenster soll gut strukturiert, lesbar und attraktiv angeordnet sein, um die Aufnahme und Erinnerung an die Information zu fördern, ohne dass eine Unterlage notwendig wäre. Die Gestaltung soll besonders gepflegt wirken.

* Schaffung einer Verkaufsstelle für Schriftmaterial, bibliographisches Material und Lektüre zum Thema des Reiseweges.

5.2.3. Die Empfangsbedingungen

Sie umfassen: die Fremdenführung, die Empfangskapazität, die Besucherrotation, die Öffnungsdaten und -zeiten, die Besichtigungspreise.

Fremdenführung

Bei geführten Besichtigungen muss deren Dauer besonders eingehend kalkuliert werden. Diese Besichtigungen müssen regelmäßig und oft beginnen. Die Wartezeit zwischen Besichtigungen darf nicht länger als 20 Minuten betragen. Der Besucher muss außerdem frei über eine gewisse Zeitspanne verfügen können, damit er den Ort in sich aufnehmen kann. Die Anzahl der Besucher pro Führer darf nicht größer als 30 Personen sein und 20 Personen, falls es sich um Ausländer handelt. Die geführten Besichtigungen sind thematische Besichtigungen die sich direkt an das Produkt anschließen, welches angeboten wird.

Die Fremdenführer:

Die Arbeit des Fremdenführers ist besonders wichtig und bedarf einer Qualifikation und/oder besonders tiefgreifenden Ausbildung. Sie müssen über umfangreiche Kenntnisse die Etappe betreffend verfügen und die Rückbezüge zu den anderen Etappen des Reiseweges herstellen können, um den Besucher von einer Etappe zur anderen zu leiten. Sie müssen eine pädagogisch wertvolle, dynamische und unterhaltende Besichtigung erlauben. Der Fremdenführer beschreibt nicht nur den Ort, sondern er belebt ihn. Zu diesem Zwecke ist es äußerst nützlich, dass Vorstellungen (Anstellen von Maschinen, Vorstellung der Benutzung von Werkzeugen) stattfinden und Lehrmaterial (visuelle Dokumentation oder Tonträger) benutzt werden. Der Gebrauch von Fremdsprachen wird lebhaft empfohlen, denn dies bezeugt eine Empfangsbereitschaft, die dem Fremden dieselben Empfangsumstände schafft, wie dem Einheimischen.
Mindestens eine Fremdsprache und falls möglich die englische Sprache sind für den Empfang ausländischer Touristen nötig. Die Besichtigungsansprache der Fremdenführer soll historische, soziale, künstlerische und anekdotische Werte anklingen lassen, die immer auf das Thema des Reiseweges abzielen (Zeugnisse seiner historischen Bedeutung, Hinweise auf die sozialen Umstände, die sichtbaren künstlerischen Einflüsse anhand der Architektonischen Zeugnisse, der Möbel, des Dekors, des Kunsthandwerks/Erklärung der Fertigkeiten, der Wissenschaften und Techniken, die vor Ort entwickelt wurden/Hinweis auf andere berühmte Sehenswürdigkeiten…). Für Italien, anerkannte Fremdenführer für die Landesdenkmäler und für den Reiseweg.

Freie Besichtigungen:

Falls die Besichtigungen ohne Begleitung stattfinden, wird man auf die Empfangskapazität des Ortes/der Etappe achten müssen und Besichtigungshilfen bereitstellen (oder Wegweiser und Schilder für natürlich belassene Etappen/orte).

Die Empfangskapazität und die Besichtigungsrotation Die Empfangskapazität des Ortes/der Etappe darf die maximale Anzahl von Personen nicht überschreiten, welche die Ortschaft/die Etappe und der Besichtigungsablauf aufnehmen kann. Es muss jederzeit dem Besichtigungs- und Hörkonfort Vorrang gegeben werden. Die Anzahl der Fremdenführer muss sich dem Besucherfluss anpassen, damit die Besuchergruppen angemessen betreut werden können. Die erforderliche Mindestempfangskapazität pro Ort/Etappe zählt 12 Personen. Auch dann soll die Betreuungsmöglichkeit von 50 Personen und die Besucherrotation/Besichtigungswechsel vorgesehen werden. Diesem Aspekt wird vonseiten des Netzwerkes besondere Sorgfalt gegeben, denn er bestimmt die Anzahl von möglichen Buchungen für eine gegebene Stunde an einem gegebenen Besichtigungsort. Die Empfangskapazität ist abhängig von der Besichtigungsrotation des Ortes/der Etappe. Die Einschätzung dieser Kapazität wird vor Ort und unter den normalen Empfangsbedingungen vollzogen.

Die Besichtigungsstunden und Öffnungsdaten Die qualifizierten thematischen Etappen werden je nach dem Grad ihrer Integration den Erfordernissen des Netzwerkes entsprechen. Die thematischen qualifizierten Etappen/Orte sind ganzjährig geöffnet, unter Berücksichtigung einer jährlichen Urlaubsschließung und eines wöchentlichen Ruhetages. Die Öffnungszeiten entsprechen denjenigen, die von der Etappe/dem Ort selbst angegeben werden und in dem jährlichen Betriebsvertrag festgehalten sind. Die Öffnungszeiten passen sich den kulturellen Gewohnheiten eines jeden Landes an. Während der Hochsaison wird empfohlen, die thematischen Etappen ganztägig - ohne Mittagspause zwischen 12-14 Uhr - offen zu halten.

Weitere Empfangsbedingungen Sie werden vertraglich, im jährlichen Betriebsvertrag, zusammen mit den Etappen, vorweg den Serviceetappen, festgehalten.

5.2.4. Technische Bedingungen

Die Vernetzung der einzelnen Etappen untereinander ermöglicht eine bessere Verwaltung der Besucherdaten und deren Auswertung. Jeder Ort bzw. jede Etappe wird eine Organisation und ein Verwaltungssystem entwickeln müssen, um die Ankunft der Besucher zu meistern und innerhalb eines internationalen Netzwerkes funktionieren zu können.

5.2.5. Die Marketingstrategie

Damit jede Etappe eine echte Kommunikationsstrategie entwickeln und sich auf dem Tourismusmarkt profilieren kann, muss eine quantitative und qualitative Wertungsmethode des Besucherflusses entwickelt werden.

Zu diesem Zweck können mehrere Mittel eingesetzt werden:

Qualitative Untersuchung:

* Haltung eines Gästebuches vor Ort, das auch die Bemerkungen und Kritiken der Besucher aufnehmen würde, anhand derer neue Orientierungen im Sinne einer Evolution und Anpassung an die allgemeine Motivation der Besucher möglich wird. Das Gästebuch kann originell gestaltet werden, im Sinne des Ortes und der Thematik.

* Verwirklichung von Umfragebögen, die genauere Daten als das Gästebuch erfragen und liefern können. Analyse der Herkunft und Art der Besucher (Familie, Ehepaare, ältere Personen…).

Quantitative Untersuchung:

regelmäßige Erhebung der Besucherstatistik (Wachstum der Frequenz, Mittelwert der Ausgaben pro Person pro Etappe, Anteil von Gruppen).
Die Analyse dieser Erhebungen wird spätestens alle zwei Jahre vollzogen.

Die Plazierung des Ortes/der Etappe auf dem Tourismusmarkt hängt von seiner Fähigkeit ab, eine geplante und strukturierte Kommunikationsstrategie zu entwickeln. Zu diesem Zwecke ist es einerseits nötig, ein Werbedokument für ein breites Publikum zu entwickeln, welches dem Ort/der Etappe entspricht. Außer auf den besonderen Reisewegmitteilungen, muss das Logo von ITINI auf allen gedruckten Dokumenten des Ortes erscheinen.

Auf der anderen Seite müssen verschiedene Aktionen geplant werden, um die Kommunikation zu entwickeln.

    1. Es soll eine Verkaufsstelle und ein Verkaufsschaufenster vorgesehen werden, wo die Vertriebsdokumentation (Broschüren, Folianten usw.) eventuelle Besucher aus der Gegend anzieht und die Aufmerksamkeit der Reiseveranstalter auf sich ziehen kann.
    2. Vertriebsknotenpunkte für die Verteilung der Broschüren und Reklameträger (Campingplätze, Hotels, Herbergen, Pensionen, Restaurants und Fremdenverkehrsbüros) vorgesehen werden.
    3. Die Kommunikationstexte sollen im Einklang mit der entwickelten Thematik aufgesetzt und gestaltet werden.
    4. Presseinformationen und –kontakte sollen hergestellt werden mit:

    5. National-, Regional- und Auslandspresse, sowie Funk und –fernsehen. Mit der gedruckten allgemeinen, nationalen, regionalen und ausländischen Tagespresse und Wochenzeitschriften; der spezialisierten Presse – Tagespresse und Zeitschriften – die sich an ein bestimmtes Publikum wenden (Frauen, Kinder, ältere Personen,...) oder an jene Kategorie von Liebhabern, die sich für das entwickelte Thema interessieren.
    6. Briefversand organisieren, der sich an Gruppen oder Individuen richtet. Die Gruppen können entweder Clubs oder kulturelle Liebhabervereine oder Kulturgutvereine, Studenten, Seniorenclubs usw. Darstellen.
    7. Eine Datenbank von ausländischen, nationalen und regionalen Reiseleitern und –Organisatoren zusammenzustellen, denen die Produktlinie zusammen mit anderen Touristischen Orten angeboten wird.


Touristische und Kulturelle Reisewege Europas

Antragsformular zur Einschreibung des Reiseweges in das Netzwerk Ciste/Itini

(Bitte ausfüllen und per Post an den Verein Ciste e.V. zurückschicken)

Erster Teil / Bezeichnung des Antragstellers

Land ...............................................................................................................
Region ...............................................................................................................

Kontaktperson für den/die Reiseweg/e * :

Herr, Frau, Fräulein ......................................................................................

Vorname .........................................................................................

Name ............................................................................................

Organisation / Firma ......................................................................................

Stelle/Funktion .........................................................................................

Adresse ..........................................................................................

Postleitzahl ........................................................................................

Stadt/Gemeinde ........................................................................................

Telefon .........................................................................................

Fax .........................................................................................

Email .........................................................................................

URL ........................................................................................

Zweiter Teil / Beschreibung des Standardangebots des beantragenden Reiseweges:

Name des Reiseweges : " .................................................................................................."

1. Vorschlag einer Liste der Orte, die an dem Reiseweg teilnehmen.
Bitte geben Sie jeweils folgende Daten an:

  • Name des Ortes
  • Typ des Ortes (siehe Liste in der Fußnote)
  • Adresse
  • Telephon
  • Fax
  • Email
  • URL

  • *Typ :

    - Baudenkmal - Geographischer Ort (natürlich) - Museen, Ausstellungen
    - Religiöse Bauten - Historische Anlagen - Produktionsanlage oder Werkstätte
    - Städte oder Gemeinden, -Archäologische Anlagen - Festival/Ereignis
    - Ländliches Kulturgut -Kulturhistorische Wanderwege

2. Bitte fügen Sie , falls vorhanden, folgende Unterlagen hinzu:
  • Kartographie des Reiseweges und geschätzte Länge desselben;
  • Broschüren, Werbematerial, usw. (Bitte ein Dokument pro Fremdsprache hinzufügen, falls vorhanden)
Formular bitte zurücksenden an
Per Post :

Association Ciste
BP 271

F.81115 Castres Cédex

oder per fax : +33 (0)5 63 62 85 36

Dieses Dokument darf reproduziert werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an :
33 (0)5 63 62 84 96 telefonisch
33 (0)5 63 62 85 36 per fax.

in : _________________ (Ort)
am : _________________ (Datum)

Stempel und Unterschrift des Verantwortlichen des beantragenden Reiseweges:

Stempel und Unterschrift des Präsidenten des Vereins:

Unter Vorbehalt aller Rechte. Februar 2000,Verein Ciste e.V.--
 
 

AUFNAHMEVORGANG FÜR REGIONALE REISEWEGE IN DAS NETZWERK CISTE / ITINI

Abschnitt 1: Organisation eines Informationstreffens
Abschnitt 2: Verwaltungsvorgang CISTE.
Abschnitt 3: Antwort an die Antragsteller.
Abschnitt 4: Verpflichtende Zusage zur Intergrationsprozedur.
Abschnitt 5: Organisation eines Treffens zu Werkbeginn
Abschnitt 6: Qualifizierungsvorgang CISTE.
Abschnitt 7: Integration der thematischen Orte in das Netzwerk ITINI.
Abschnitt 8: Integration der angeschlossenen Orte in die Datenbank ITINI.
Abschnitt 9: Aufbau der Produktedatenbank
Abschnitt 10: Übereinkünfte zum ONLINE-START
Abschnitt 11: Schulung
Abschnitt 12: Endvorstellung der Datenbank ITINI.
Erster Abschnitt: Organisation eines Informationstreffens
Vorstellung des Netzwerkes Ciste/ITINI in Anwesenheit des Werkmeisters/Projektleiters und Vertreters des Reiseweges, sowie - falls erforderlich - des oder der Verantwortlichen Partner der Region oder des Landes.

Zweiter Abschnitt: Verwaltungsvorgang CISTE
Jeder Reiseweg, der aufgenommen werden will, muss dies schriftlich beantragen und das offizielle Antragsformular (siehe das Musterformular im Anhang) an folgende Adresse senden: Association Ciste, BP 271 , F - 81115 Castres Cédex

Im Antragsformular werden folgende Informationen erbeten:

- Eine Beschreibung der vorhandenen Ausstattung des Reiseweges

- Eine detaillierte, nach Kategorien geordnete Aufstellung der Gesamtheit der betroffenen Orte / Anlagen / Sehenswürdigkeiten.

- Bezeichnung/Rechtsform des Bauherrn.

- Bezeichnung / Rechtsform des federführenden Vereins / Verbands / Gesellschaft.

Dritter Abschnitt: Antwort an die Antragsteller
Jedem antragstellenden Reiseweg wird von dem Präsidenten des Vereins Ciste geantwortet.

Diese Antwort paart sich mit einem Interventionsvorschlag von seiten des projektleitenden Büros E.T. Consultants, das mit der Qualifizierung beauftragt worden ist.

Vierter Abschnitt: Verpflichtende Zusage zur Intergrationsprozedur
Unterzeichnung von seiten der Verantwortlichen einer verpflichtenden Zusage, an der Integrationsprozedur teilnehmen zu wollen, unter Angabe der Werktermine und der finanziellen Beiträge in den verschiedenen Abschnitten. Es wird somit ein bilateraler Werkvertrag unterzeichnet.

Fünfter Abschnitt: Organisation eines Treffens zu Werkbeginn
Detaillierte Vorstellung des Werkinhaltes durch das beauftragte Büro.

Sechster Abschnitt: Qualifizierungsprozedur CISTE
Prüfung der Orte/Anlagen:

Der Qualifizierungsvorgang für die Orte/Anlagen und die Reisewege sieht eine Aufnahme des Ist-Standes der Anlagen vor, welche verschiedene Arbeitsphasen umfaßt:

- Besichtigung des Ortes/Anlage/Sehenswürdigkeit unter den normalen Besichtigungsbedingungen.

- Besprechung mit den Verantwortlichen eines jeden Ortes/Anlage/Sehenswürdigkeit.

Danach wird eine komplette Untersuchung des Reiseweges geliefert, die folgendes umfaßt:

- Tabellarischer Überblick, der die qualifizierbaren Orte/Anlagen von den anderen Orten unterscheidet.

- Einen Zusammenfassenden Bericht.

Eine Prüfung der einzelnen Orte, die aus folgenden Dokumenten besteht:

- Einer analytischen Kartei für jeden Ort/Anlage:

- Aufstellung der Bedingungen/Auflagen, die der Ort/die Anlage erfüllen muss, um die Qualifizierung eines thematischen qualifizierbaren Ortes zu erhalten.

2. Treffen mit den Verantwortlichen des/der Reisewege(s), um den Inhalt der Empfehlungen zu besprechen.

3. Aufstellung des Verpflichtungsvertrags in zwei Exemplaren für jeden thematischen Ort der die Qualifizierungsprozedur durchläuft und Versand zur Unterschrift an die betreffenden Orte/Anlagen.

4. Schlußredaktion des Verpflichtungsvertrags mit dem Verein Ciste e.V. in zwei Exemplaren für den betroffenen Reiseweg und Versendung des Vertrages an die federführende Organisation zur Unterschrift.

Siebter Abschnitt: Integration der thematischen Orte/Anlagen in das Netzwerk ITINI.
Einholen und Verarbeitung der Daten:

Einholen der allgemeinen, thematischen und technischen Informationsdaten für jeden Ort

Allgemeine kulturelle Informationen-Thematische Informationen-Technische Informationen-

  • Redaktion/Aufstellung der Texte
  • Verarbeitung der visuellen Daten
Übersetzungen

* Zwischenbescheid und Validierung

* Endgültige Redaktion der Daten.

Integration der allgemeinen Informationsdaten in die Datenbank ITINI.
Integration der thematischen Informationsdaten in die Datenbank ITINI
Integration der technischen Daten in die Datenbank ITINI.
Verhandlung, Aufstellung und Unterschrift der jährlichen Betriebsverträge mit dem Netzwerk für die Orte/Anlagen und den Reiseweg insgesamt.
Gültigkeitskontrolle der Betriebsverträge mit der Datenbank.
Endgültige Bestätigung der Daten der Orte und der Reisewege mit ihnen selbst.

Abnahme der Verwirklichung der Empfehlungen und des Mindeststandards des Produktes pro betreffenden Ortes/Anlage und Reiseweges.

Achter Abschnitt: Integrationsprozedur der Nebenanlagen in die Datenbank ITINI

Erste Auswahl der angeschlossenen und teilnehmenden Orte/Anlagen/Sehenswürdigkeiten.

  • Angeschlossene Orte/Anlagen/Sehenswürdigkeiten mit touristischem und kulturellem Wert.
  • Angeschlossene Anlagen mit Servicewert. (Hotel, Restaurants,...).
  • Teilnehmende Orte/Anlagen (Informationsstellen...)
  • Organisation eines Treffens zur Vorstellung der Auswahl.
Endgültige Auswahl nach Verhandlung.

Einholen und Bearbeitung der Daten.

Aufstellung und Unterschrift der Betriebsverträge mit dem Netzwerk ITINI.

Integration/Aufnahme der allgemeinen und technischen Informationsdaten in die Datenbank ITINI

Redaktion der Texte, Verarbeitung der Photos, Übersetzung
Neunter Abschnitt: Aufbau der "Produkt"-Datenbank

Herstellung der ersten Raum-Zeit/Raum-Thema Profile.

Niederschrift der Texte, Verarbeitung der Photos, Übersetzung
Verhandlungen betreffend der Aufnahmebedingungen in das Netzwerk

Vorstellung der endgültigen Fassung.

Zehnter Abschnitt: Übereinkünfte zum ONLINE-START

Elfter Abschnitt: Schulung

Schulung der Personen, welche die Datenbank für den Reiseweg verwalten.

Zwölfter Abschnitt: Endvorstellung der Datenbank ITINI.

Vorstellung auf Großbildleinwand des Inhaltes und der Benutzungsweise der endgültigen Datenbank vor dem betroffenen Publikums.

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